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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 30.01.2006
Aktenzeichen: IV B 1 - S 2411 - 4/06

Schlagzeile:

Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung bei Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft

Schlagworte:

Kapitalertragsteuer

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil I R 74, 88/04 entschieden, dass einer niederländischen Kapitalgesellschaft, die innerhalb eines ebenfalls in den Niederlanden ansässigen aktiv tätigen Konzerns auf Dauer als Holdinggesellschaft ausgegliedert wird, die Steuerentlastung gemäß § 50d Abs. 1 Satz 1 EStG 1990/1994 auch dann nicht nach § 50d Abs. 1a EStG 1990/1994 zu versagen ist, wenn an ihr Personen beteiligt sind, denen die Steuerentlastung nicht zustünde, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielen würden.

Nach dem Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums ist dieses Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Das Bundesfinanzministerium begründet in dem BMF-Schreiben seine Rechtsauffassung.

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