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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 15.06.2006
Aktenzeichen: IV A 6 - S 7170 - 39/06

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen eines medizinischen Versorgungszentrums, einer Praxisklinik und einer Managementgesellschaft

Schlagworte:

Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen eines medizinischen Versorgungszentrums (§ 95 SGB V), einer Praxisklinik und einer Managementgesellschaft (§ 140b Abs. 1 Nr. 4 SGB V) sowie der Personal- und Sachmittelgestellung von Krankenhäusern an Chefärzte für das Betreiben einer eigenen Praxis im Krankenhaus.

Die Regelungen sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Für Umsätze bis zum 30. Juni 2006 ist es nicht zu beanstanden, wenn der Unternehmer diese als steuerpflichtig behandelt hat.

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