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Quelle:

Minijob-Zentrale
Art des Dokuments: Information
Datum: 16.06.2006
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Gestiegene Pauschalabgaben für Minijobs ab 1. Juli 2006

Schlagworte:

Mini-Job

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Am 16. Juni hat der Bundesrat dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Mit diesem Gesetz werden die Pauschalabgaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Juli 2006 von 25 auf 30 Prozent erhöht. Damit wird der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von bisher 11 auf 13 Prozent und der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von bisher 12 auf 15 Prozent angehoben. Der einheitliche Pauschsteuersatz bleibt unverändert.

Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten sind von der Erhöhung nicht betroffen.

Die Erhöhung des Pauschalbeitrages zur Rentenversicherung auf 15 Prozent bringt es mit sich, dass Arbeitnehmer, die vollwertige Rentenansprüche erwerben möchten und deshalb auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten, ab dem 1. Juli anstelle des bisherigen Eigenanteils von 7,5 Prozent nur noch 4,5 Prozent des Arbeitsentgelts zahlen müssen.

Die Pressemitteilung informiert über die Regelungen bei der Übermittlung und Zahlung der Pauschalbeiträge ab Monat Juli 2006 bzw. für den Beitragsmonat Juli 2006.

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