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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.08.2005
Aktenzeichen: 10 K 396/03

Schlagzeile:

Kein Finanzierungszusammenhang, wenn Ansparabschreibung erstmals später als zwei Jahre nach Anschaffung der Wirtschaftsgüter geltend gemacht wird

Schlagworte:

Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Finanzierungszusammenhang

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Wird eine Rücklage erstmals später als zwei Jahre nach Anschaffung der Wirtschaftsgüter geltend gemacht, ist der für die Bildung einer Ansparabschreibung notwendige Finanzierungszusammenhang nicht mehr gewahrt.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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