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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 29.06.2006
Aktenzeichen: IV C 2 - S 2236 - 10/06

Schlagzeile:

Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas

Schlagworte:

Bilanzierung, Biogasanlage, Energie, Übergangsregelung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Abweichend von Textziffer III des BMF-Schreibens vom 6. März 2006 gilt hinsichtlich der zeitlichen Anwendung der Übergangsregelung bei der ertragsteuerlichen Behandlung von Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas folgende Regelung:

Soweit sich in den Fällen der Energieerzeugung aus Biogas aus dem Schreiben für einen Steuerpflichtigen Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis ergeben, sind die Regelungen erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 beginnen.

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