Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.06.2006 |
Aktenzeichen: | 15 K 5455/04 Zerl |
Schlagzeile: |
Zerlegung der Gewerbesteuer nach der Summe der Arbeitslöhne bei Windkraftanlagen
Schlagworte: |
Betriebsstätte, Gewerbesteuer, Unbilligkeit, Windkraftanlage, Zerlegung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 33/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.10.2006):
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags für den Bau, den Betrieb und den Verkauf von Windkraftanlagen: Führt der Zerlegungsmaßstab des § 29 GewStG wegen der Beeinträchtigung von Gemeinden durch Windkraftanlagen zu offenbar unbilligen Ergebnissen i.S. des § 33 Abs. 1 GewStG, wenn ein Betreiber seinen Verwaltungssitz nicht am Ort der Betriebsstätten der Anlagen unterhält?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Sonstige Person
GewStG § 29 Abs 1; GewStG § 33 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 1.6.2006 (15 K 5455/04 Zerl)
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Zurücknahme der Revision.
Siehe BFH-Urteil vom 4.4.2007, I R 23/06.