Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.04.2006 |
Aktenzeichen: | VI R 11/03 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.12.2002 |
Aktenzeichen: | 8 K 9351/98 |
Schlagzeile: |
Einräumung von Aktien-Optionsrechten durch die Konzernmutter beinhaltet nicht automatisch den Lohnsteuerabzug bei der Konzern-Tochter
Schlagworte: |
Aktienoption, Arbeitslohn, Dritter, Konzern
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Verpflichtet sich die Muttergesellschaft gegenüber Arbeitnehmern einer Tochtergesellschaft zur Gewährung von Aktienoptionen und sonstigen Vorteilen, handelt sie in Erfüllung dieser Verpflichtung nicht als bloße Leistungsmittlerin.