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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 20.07.2006
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Ergebnisse der Steuerfahndung im Jahr 2004

Schlagworte:

Steuerfahndung, , Zollfahndung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium stellt die aktuellen Ergebnisse der Steuerfahndung der Länder für das Jahr 2004 vor.

In der Einleitung heißt es wörtlich: „Nicht jeder Steuerpflichtige kommt seinen so genannten steuerlichen Pflichten, also der Erklärung seiner Einkünfte und der Zahlung der darauf festgesetzten Steuern, nach. Werden festgesetzte Steuern nicht bezahlt, so kann die Finanzverwaltung die Steuerforderung mit staatlichen Zwangsmitteln vollstrecken. Hat der Steuerpflichtige jedoch gegenüber der Finanzverwaltung unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht, so dass Steuern nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden konnten, kann es sich um Steuerhinterziehung handeln. In diesem sowie in anderen als Steuerstraftaten definierten Fällen wird die Steuer- bzw. Zollfahndung tätig, also besondere, mit polizeilichen Befugnissen ausgestattete Finanzbeamte.

Sowohl Bundes- als auch Länderfinanzverwaltungen haben Fahndungsstellen eingerichtet. In einigen Bundesländern ist die Steuerfahndung den Finanzämtern angegliedert, in anderen Bundesländern wurden eigenständige Finanzämter für Steuerfahndung eingerichtet. Die Bundeszollverwaltung verfügt über insgesamt acht Zollfahndungsämter, die dem in Köln ansässigen Zollkriminalamt angegliedert sind. Entsprechend den Verwaltungszuständigkeiten für die verschiedenen Steuerarten haben die Fahndungsstellen in Bund und Ländern verschiedene Zuständigkeiten: Sind die Länderbehörden für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten bzw. Steuerordnungswidrigkeiten im Bereich der Besitz- und Verkehrsteuern zuständig, so erstreckt sich die Zuständigkeit des Zolls unter anderem auf die Zölle und Verbrauchsteuern.“

Der Bericht ist wie folgt gegliedert:
1 Steuerfahndung
2 Ergebnisse der Steuerfahndung der Länder
3 Fazit

Anhang:
Tabelle 1: Von der Steuerfahndung erledigte Fälle
Tabelle 2: Bestandskräftige Mehrsteuern
Tabelle 3: Freiheitsstrafen
Tabelle 4: Geldbußen, Geldstrafen, Geldbeträge (§ 153a StPO)
Abbildung 1: Zusammensetzung der bestandskräftigen Mehrsteuern im Jahr 2004
Abbildung 2: Geldbußen, Geldstrafen, Geldbeträge (§ 153a StPO)

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