Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.01.2006 |
Aktenzeichen: | 5 K 21/06 |
Schlagzeile: |
Zinsen aus Kapitallebensversicherung bei steuerschädlicher Verwendung des besichertes Darlehens
Schlagworte: |
Darlehen, Kapitallebensversicherung, Lebensversicherung, Steuerschädliche Verwendung, Verwendung, Zinsen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 15/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.6.2006):
Ist die in § 10 Abs. 2 S. 2 Buchst. a EStG für die Steuerunschädlichkeit von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen geforderte unmittelbare ausschließliche Verwendung der mit den Lebensversicherungen besicherten Darlehensmittel gegeben, wenn die Darlehensmittel zum einen für den Neubau einer Lagerhalle, zum anderen für die Umschuldung einer bereits vor mehr als zwei Monaten über ein Kontokorrentkonto vorfinanzierten Maschine verwendet werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10 Abs 2 S 2 Buchst a; EStG § 20 Abs 1 Nr 6
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 25.1.2006 (5 K 21/06)
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren VIII R 15/06 ist erledigt durch Zurücknahme der Klage.