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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.03.2006
Aktenzeichen: 11 K 386/04

Schlagzeile:

++Bestimmung als Zollflugplatz - Klagebefugnis des Flugplatzbetreibers

Schlagworte:

Klagebefugnis, Zoll, Zollflugplatz

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 36/06 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Bestimmung als Zollflugplatz.
Ist der Betreiber eines Flugplatzes klagebefugt gegen die ablehnende Entscheidung, einen Flugplatz als Zollflugplatz zu bestimmen?
Einwendungen gegen die Art und Wertung der Ermessensüberprüfung durch das FG.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
ZollV § 3 Abs 1; ZollVG § 2; ZollVG § 3; ZK Art 243; GG Art 12; EWGV 2913/92 Art 243
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 28.3.2006 (11 K 386/04)

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