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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.06.2006
Aktenzeichen: XI R 49/05

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.04.2004
Aktenzeichen: 14 K 220/99

Schlagzeile:

Keine Sonderabschreibung für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste Vorsteuer bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Schlagworte:

Abschreibung, AfA-Bemessungsgrundlage, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Sonderabschreibung, Teilwertabschreibung, Überschussrechnung, Vorsteuer

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Sind Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen, sondern zu Unrecht als Herstellungskosten erfasst worden, kann bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 bzw. nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG der Abzug nicht in späteren Veranlagungszeiträumen nachgeholt werden.

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