Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.06.2006 |
Aktenzeichen: | XI R 49/05 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.04.2004 |
Aktenzeichen: | 14 K 220/99 |
Schlagzeile: |
Keine Sonderabschreibung für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste Vorsteuer bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Schlagworte: |
Abschreibung, AfA-Bemessungsgrundlage, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Sonderabschreibung, Teilwertabschreibung, Überschussrechnung, Vorsteuer
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Sind Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen, sondern zu Unrecht als Herstellungskosten erfasst worden, kann bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 bzw. nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG der Abzug nicht in späteren Veranlagungszeiträumen nachgeholt werden.