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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.05.2006
Aktenzeichen: II R 46/04

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.06.2004
Aktenzeichen: 7 K 4251/02 GE

Schlagzeile:

Unentgeltliche Bestellung eines Erbbaurechts an einem Altenheim-Grundstück durch Kirchengemeinde zu Gunsten karitativer kirchlicher Einrichtung ist grunderwerbsteuerfrei

Schlagworte:

Altenheim, Altersheim, Erbbaurecht, Grunderwerbsteuer, Kirchengemeinde, Untgeltliche Bestellung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Bestellt eine Kirchengemeinde einer kirchlichen Einrichtung mit karitativer Zielsetzung ein Erbbaurecht an einem Grundstück mit aufstehendem Alten- und Pflegeheim und hat diese Einrichtung den vereinbarten Erbbauzins so lange nicht zu zahlen, wie sie den Heimbetrieb fortführt, liegt eine von der Grunderwerbsteuer befreite Schenkung unter Lebenden vor.

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