Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.04.2006 |
Aktenzeichen: | IX R 24/04 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.05.2004 |
Aktenzeichen: | 10 K 5214/02 |
Schlagzeile: |
Anschaffungskosten und Herstellungskosten oder Wertverzehr bei gewonnenem Fertighaus
Schlagworte: |
Anschaffungskosten, Fertighaus, Herstellungskosten, Verlosung, Wertverzehr
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen (Werbe-)Interesse verlosten Fertighauses kann mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Fertighauses keine Abschreibung in Anspruch nehmen.