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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.04.2006
Aktenzeichen: IX R 24/04

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.05.2004
Aktenzeichen: 10 K 5214/02

Schlagzeile:

Anschaffungskosten und Herstellungskosten oder Wertverzehr bei gewonnenem Fertighaus

Schlagworte:

Anschaffungskosten, Fertighaus, Herstellungskosten, Verlosung, Wertverzehr

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen (Werbe-)Interesse verlosten Fertighauses kann mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Fertighauses keine Abschreibung in Anspruch nehmen.

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