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Quelle:

Bundeszentralamt für Steuern
Art des Dokuments: Newsletter
Datum: 22.08.2006
Aktenzeichen: Familienleistungsausgleich 08/2006

Schlagzeile:

Arbeitslosengeld II zählt bei volljährigen Kindern zu den eigenen Bezügen

Schlagworte:

Arbeitslosengeld II, Bezüge, Einkünfte und Bezüge, Kindergeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Beim Arbeitslosengeld II (Leistungen nach den §§ 19, 28 SGB II) handelt es sich um Bezüge. Diese Auffassung vertritt das Bundeszentralamt für Steuern im Newsletter Familienleistungsausgleich (Ausgabe August 2006). Die Nichtanrechnungsregelung in der einschlägigen Dienstanweisung (DA-FamEStG 63.4.2.3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8) sei nicht mehr anzuwenden.

Das Bundeszentralamt für Steuern verweist auf die Aufzählung in R 32.10 Abs. 2 Nr. 3 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR 2005) i. V. m. § 3 Nr. 2b EStG. Danach rechnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§§ 19 ff SGB II) und zur Eingliederung in Arbeit zu den Bezügen des Kindes. Ergänzend dazu bestimmt H 32.10 „Anrechnung eigener Bezüge“, 1. Spiegelstrich, Nr. 3 des amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs (EStH 2005), dass die Nichtanrechnungsregelung ab 1. Januar 2005 allein für bestimmte Leistungen nach dem BSHG anzuwenden ist, soweit sie in das SGB XII übernommen wurden.

Die genannte Nichtanrechnungsregelung sei daher ausschließlich auf Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII anzuwenden.

Hintergrund: Eltern haben im Jahr 2006 nur dann Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag sowie alle anderen kindbedingten Steuervergünstigungen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder (ggf. abzüglich sog. besonderer Ausbildungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen) 7.680 Euro nicht übersteigen. Nur ein Euro mehr und der Anspruch entfällt rückwirkend für das gesamte Jahr in voller Höhe. Bei minderjährigen Kindern kommt es hingegen auf die Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge nicht an.

Hinweis: Der Newsletter befasst sich zudem mit folgenden Themen:
- Kindergeldrechtlich bedeutsame Änderungen durch das Steueränderungsgesetz 2007
- Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Falle eines Kindes, welches selbst ein Kind hat
- Fortgeltung einer Berechtigtenbestimmung im Falle der Trennung der Eltern
- Vollstreckungsersuchen

Achtung wichtiger Hinweis: Siehe Newsletter Familienleistungsausgleich Ausgabe März 2008 vom 20.03.2008.

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