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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.08.2006
Aktenzeichen: 10 K 4830/05

Schlagzeile:

Zum Kindergeldanspruch einer alleinerziehenden Mutter bei Aufnahme einer Auslandstätigkeit

Schlagworte:

Auslandstätigkeit, Kindergeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Köln urteilt zum Kindergeldanspruch einer alleinerziehenden Mutter bei Aufnahme einer Auslandstätigkeit.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen C-352/06 sind beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) folgende Rechtsfragen anhängig:
Vorabentscheidungsersuchen des FG Köln vom 10.08.2006 zu folgenden Fragen:
1. Ist Artikel 13 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zuwandern und abwandern, einschränkend dahin auszulegen, dass er dem Kindergeldanspruch einer alleinerziehenden Mutter im Wohnsitzstaat (Bundesrepublik Deutschland) nicht entgegensteht, die im Beschäftigungsstaat (Königreich der Niederlande) aufgrund des Alters der Kinder kein Kindergeld erhält?
2. Für den Fall, dass die Frage 1 verneint wird:
Ist Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 einschränkend dahin auszulegen, dass er dem Kindergeldanspruch einer alleinerziehenden Mutter im Wohnsitzstaat (Bundesrepublik Deutschland) nicht entgegensteht, die im Beschäftigungsstaat (Königreich der Niederlande) aufgrund des Alters der Kinder kein Kindergeld erhält?
3. Für den Fall, dass die Fragen 1 und 2 verneint werden:
Ergibt sich der Anspruch einer Arbeitnehmerin und alleinerziehenden Mutter auf Anwendung der günstigeren Regelungen ihres Wohnsitzstaates hinsichtlich der Gewährung von Kindergeld unmittelbar aus dem EG-Vertrag bzw. allgemeinen Rechtsgrundsätzen?
4. Kommt es für die Beantwortung der vorstehenden Fragen darauf an, ob die Arbeitnehmerin arbeitstäglich zum Familienwohnsitz zurückkehrt?
EStG § 62 Abs 1 Nr 1; EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 1; EWGV 1408/71 Art 13 Abs 2 Buchst a; EWGV 574/72 Art 10; EGVtr Art 39; EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2; EWGV 1408/71 Art 76
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 10.8.2006 (10 K 4830/05)

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