Quelle: |
Thüringer Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.03.2006 |
Aktenzeichen: | I 907/02 |
Schlagzeile: |
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei Kauf eines Grundstücks mit Kiesvorkommen durch die Rechtsinhaberin des Bodenschatzes
Schlagworte: |
Bemessungsgrundlage, Bodenschatz, Gegenleistung, Grunderwerbsteuer, Substanzwert
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 40/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.8.2006):
Ist der im Kaufvertrag ausgewiesene Teilbetrag für den Substanzwert (Kiesvorkommen) Teil der Bemessungsgrundlage, wenn die Zahlung erfolgt, um das Grundstück schneller erwerben zu können, sowie Kosten und ggf. ein Grundabtretungsverfahren im Sinne des Bundesberggesetzes zu vermeiden.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GrEStG § 8 Abs 1; GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1; GrEStG § 9 Abs 1 Nr 7; GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1
Vorgehend: Thüringer Finanzgericht , Entscheidung vom 28.3.2006 (I 907/02)