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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.02.2006
Aktenzeichen: 9 K 2994/00 K,G,U,F

Schlagzeile:

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gewährung eines Kredits ohne Absicherung

Schlagworte:

Absicherung, Ausschüttungsbelastung, Bürgschaft, Darlehen, Forderungsabschreibung, Kredit, Verdeckte Gewinnausschüttung, Wertberichtigung

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:


Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Unter dem I R 45/06 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2006):
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gewährung eines Kredits ohne Absicherung - Herstellung der Ausschüttungsbelastung nach Forderungsabschreibung eines unzureichend besicherten Darlehens und nach Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8 Abs 3 S 2; KStG § 27 Abs 3 S 2; BGB § 774
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 10.2.2006 (9 K 2994/00 K,G,U,F)

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