Quelle: |
Gesetzgeber Bund |
Art des Dokuments: | Gesetz |
Datum: | 22.08.2006 |
Aktenzeichen: | BGBl 2006 I S. 1970 |
Schlagzeile: |
Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (sog. Mittelstandsentlastungsgesetz)
Schlagworte: |
Mittelstandsentlastungsgesetz, Steuerrechtsänderungen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Mit dem Gesetz werden Maßnahmen zur Entlastung des Mittelstands umgesetzt.
Bezug: Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Bürokratiekostenmessung, Maßnahmenvorschläge aus der zweiten Ausschreibungsrunde für "Vorschläge zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen“.
Inhalt: Abbau von Bürokratie und Überregulierung durch Abschaffung und Reduktion bestehender Regelungen in verschiedenen Rechtsbereichen, Abbau von Statistik-, Nachweis-, Dokumentations- und Buchführungspflichten, Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, Vereinheitlichung von Schwellenwerten im Bilanz- und Steuerrecht sowie Begrenzung der Verpflichtung zur Bestellung von Beauftragten insbesondere für KMU und Existenzgründer; Änderung von zehn Gesetzen und fünf Rechtsverordnungen.
Hinweis: Das Gesetz datiert vom 22.08.2006 und ist am 25.08.2006 im BGBl I, Nr. 40, S. 1970 verkündet worden. Inkrafttreten am 26.08.2006 bzw. 01.01.2007.