Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.03.2005 |
Aktenzeichen: | 10 K 1203/03 G |
Schlagzeile: |
Zurechnung von Grundstücksaktivitäten einer zwischengeschalteten GmbH bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels des beherrschenden Gesellschafters
Schlagworte: |
Gestaltungsmissbrauch, Gewerblicher Grundstückshandel, GmbH, Grundstückshandel, Zurechnung, Zwischenschaltung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 36/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.9.2006):
- Zurechnung von Grundstücksaktivitäten einer zwischengeschalteten GmbH bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels des beherrschenden Gesellschafters
- Zurechnungsdurchgriff für Zählobjekt
- Abschirmwirkung einer Kapitalgesellschaft?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 15 Abs 2; AO § 42; GewStG § 2 Abs 1 S 2
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 16.3.2005 (10 K 1203/03 G)