Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.08.2006
Aktenzeichen: 14 K 4461/05 Kg

Schlagzeile:

Abzweigung des Kindergeldes an den Grundsicherung ohne Anrechnung des Kindergeldes leistenden Sozialhilfeträger

Schlagworte:

Abzweigung, Anrechnung, Grundsicherung, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltspflicht

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:


Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 6/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Kommt eine Abzweigung des Kindergeldes an den Grundsicherung ohne Anrechnung des Kindergeldes leistenden Sozialhilfeträger auch dann in Betracht, wenn der Kindergeldberechtigte das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat und ihm damit Sach- und Betreuungsunterhalt gewährt? Erfordert das Tatbestandsmerkmal des § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG, dass tatsächlich kein Unterhalt geleistet wird?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 74 Abs 1 S 3; BGB § 1612 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 10.8.2006 (14 K 4461/05 Kg)

zur Suche nach Steuer-Urteilen