Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 21.09.2006 |
Aktenzeichen: | IV A 7 - S 1451 - 46/06 |
Schlagzeile: |
Vordruck Einnahmen-Überschuss-Rechnung - "Anlage EÜR" - für 2006
Schlagworte: |
Anlage EÜR, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, , Formular, , Gewinnermittlung, Überschussrechnung
Wichtig für: |
Existenzgründer, Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium gibt mit dem BMF-Schreiben die Vordruckversion 2006 der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung bekannt. Dem BMF-Schreiben ist eine Anleitung beigefügt, in dem der Vordruck für 2006 erläutert wird. Als Anlage zum BMF-Schreiben finden Sie zudem Muster für ein Verzeichnis der Schuldzinsen und ein Verzeichnis der Anlagegüter.
Hinweis: Erstmals für 2006 sind die neuen Aufzeichnungspflichten bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bzw. bei Wertpapieren und Grundstücken des Umlaufvermögens zu beachten. Auch hierfür enthält die aktuelle Verwaltungsanweisung den entsprechenden Vordruck.
Wichtig: Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine form¬lo¬se Gewinnermittlung beigefügt wird.