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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.06.2006
Aktenzeichen: IX R 45/05

Vorinstanz:

FG Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.10.2005
Aktenzeichen: 4 K 787/02

Schlagzeile:

Schadensersatz bei Vertragsauflösung als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften

Schlagworte:

Grundstück, Kaufvertrag, Notarkosten, Rechtsanwaltskosten, Rückabwicklung, Schadensersatz, Werbungskosten

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Leistet der Käufer eines Mietobjekts an den Verkäufer infolge einer Vertragsaufhebung Schadensersatz, um sich von seiner gescheiterten Investition zu lösen, so kann er seine Aufwendungen als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten absetzen (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 15. November 2005, IX R 3/04).

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