Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.05.2006 |
Aktenzeichen: | I 43/2003 |
Schlagzeile: |
Änderung eines Körperschaftsteuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO, obwohl dies zu einer steuerlichen Nachholung einer verdeckten Gewinnausschüttung führen würde
Schlagworte: |
Auflösung, Nachholung, Pensionsrückstellung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Widerstreitende Steuerfestsetzung
Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 74/06 (Aufnahme in die Datenbank am 18.5.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Ist die Änderung eines Körperschaftsteuerbescheids (nach § 174 Abs. 4 AO) möglich, obwohl dies zu einer steuerlichen Nachholung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen würde, die bereits in früheren Jahren hätte erfasst werden müssen und deren zeitlich zutreffende Erfassung aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KStG § 8 Abs 3 S 2; HGB § 249 Abs 3 S 2; AO § 174 Abs 4
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 9.5.2006 (I 43/2003)