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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.08.2006
Aktenzeichen: 11 K 4646/04 F

Schlagzeile:

Abgrenzung zwischen bloßer Betriebsunterbrechung und einer Betriebsaufgabe in Fällen fehlender Betriebsaufgabeerklärung

Schlagworte:

Betriebsaufgabe, Betriebsunterbrechung, Grundstück, Landwirtschaft, Vermietung und Verpachtung

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 56/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2006):
Erzielt eine Grundstücksgemeinschaft aus der Verpachtung von Grundstücksflächen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung, weil die verstorbene Rechtsvorgängerin den landwirtschaftlichen Betrieb bereits in den 1950er Jahren aufgrund der Indizien (hohes Alter, ledig, keine Nachkommen, keine Fortführungsabsicht) aufgegeben hat?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 14; EStG § 21
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 14.8.2006 (11 K 4646/04 F)

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