Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.08.2006 |
Aktenzeichen: | 11 K 4646/04 F |
Schlagzeile: |
Abgrenzung zwischen bloßer Betriebsunterbrechung und einer Betriebsaufgabe in Fällen fehlender Betriebsaufgabeerklärung
Schlagworte: |
Betriebsaufgabe, Betriebsunterbrechung, Grundstück, Landwirtschaft, Vermietung und Verpachtung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 56/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2006):
Erzielt eine Grundstücksgemeinschaft aus der Verpachtung von Grundstücksflächen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung, weil die verstorbene Rechtsvorgängerin den landwirtschaftlichen Betrieb bereits in den 1950er Jahren aufgrund der Indizien (hohes Alter, ledig, keine Nachkommen, keine Fortführungsabsicht) aufgegeben hat?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 14; EStG § 21
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 14.8.2006 (11 K 4646/04 F)