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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Referentenentwurf
Datum: 25.09.2006
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (Real Estate Investment Trust-Gesetz – REIT-Gesetz)

Schlagworte:

Immobilien-Aktiengesellschaft, Immobilienanlage, Real Estate Investment Trust, REITs, Steuerrechtsänderungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Mit dem am 25.09.2006 den beteiligten Ressorts und den Ländern zur Abstimmung übersandten Referentenentwurf soll die in Deutschland bestehende gesetzliche Lücke bei der indirekten Immobilienanlage geschlossen werden. Mit der Einführung von REITs in Deutschland will die Bundesregierung insbesondere Wettbewerbsgleichheit gegenüber anderen europäischen Finanz- und Immobilienstandorten herstellen und einen weiteren Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland leisten.

Auszug aus de Einleitung des Referentenentwurfs:

A. Problem und Ziel
In Deutschland fehlt es an einem international bekannten und anerkannten Instrument zur indirekten Immobilienanlage mit steuertransparenter Besteuerung. Als internationaler Standard haben sich in über 20 Ländern der Welt REITs (anknüpfend an die US-amerikanische Terminologie Real Estate Investment Trusts, die sich als Bezeichnung auch in anderen Jurisdiktionen durchgesetzt hat) etabliert.
REITs zeichnen sich dadurch aus, dass nicht die Gewinne auf Gesellschaftsebene besteuert werden, sondern die Gewinnausschüttungen beim Anleger. Der REIT-Status und die damit verbundene Befreiung von der Körperschaftssteuerpflicht werden nur dann gewährt, wenn der REIT umfangreiche und hohe Anforderungen erfüllt. Insbesondere muss er hohe Ausschüttungen von mindestens 90 % der Erträge vornehmen, mindestens 75 % der Einkünfte aus Immobilien erzielen (mit einem Schwerpunkt auf der passiven Immobilenbewirtschaftung – die Möglichkeit des Verkaufs von Immobilien wird begrenzt, um so einen reinen Immobilienhandel auszuschließen) und mindestens 75 % seines Vermögens in Immobilien anlegen.
Mit der gesetzlichen Einführung eines deutschen REIT soll die in Deutschland bestehende Lücke bei der indirekten Immobilienanlage geschlossen werden, um eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, eine Professionalisierung der Immobilienwirtschaft und Wettbewerbsgleichheit gegenüber europäischen Finanz- und Immobilienstandorten zu erreichen.

B. Lösung
In einem eigenständigen REIT-Gesetz sollen die gesellschafts- und steuerrechtlichen Regelungen normiert werden, die von einem deutschen REIT zu erfüllen sind. Der REIT soll das Spektrum der indirekten Immobilienanlage in Deutschland ergänzen. Er weist von den Publikums- und Spezialimmobilienfonds nach dem Investmentgesetz klar abweichende Rechts- und Regulierungsstrukturen auf und soll insbesondere keiner Produktregulierung durch die Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen.

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