Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.01.2006 |
Aktenzeichen: | 3 U 184/05 |
Schlagzeile: |
Anwaltshaftung, Treuhandkonto, Geldanlage, Mitverschulden
Schlagworte: |
Anwaltshaftung, Geldanlage, Treuhandkonto
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Stellt ein Rechtsanwalt ein auf seinen Namen lautendes Treuhandkonto zur Verfügung, hat er die zweckentsprechende Verwendung der Gelder zu prüfen.
2. Auf ein Treuhandkonto einzahlende Dritte sind in den Schutzbereich eines Treuhandvertrages einbezogen, wenn dieser vermögensschützenden Charakter hat.
3. Den Anleger trifft ein Mitverschulden, wenn er trotz offensichtlicher Nichterreichbarkeit des versprochenen Anlageerfolges dennoch eine Anlage tätigt.