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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.01.2006
Aktenzeichen: 10 UF 190/05

Schlagzeile:

Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt

Schlagworte:

nachehelicher Unterhalt, Unterhalt, Versorgungsausgleich

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Ein Anspruch auf Altersunterhalt (§ 1571 BGB) besteht nicht, wenn der während der Ehe wirtschaftlich stärkere Ehegatte erst aufgrund des Versorgungsausgleichs unterhaltsbedürftig wird, aber nicht mit einem Rechtsmittel gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich eine Kürzung des Versorgungsausgleichs gemäß § 1587 c BGB geltend gemacht hat.

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