Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.01.2006
Aktenzeichen: 14 U 169/05

Schlagzeile:

Kreuzungszusammenstoß

Schlagworte:

Kreuzungszusammenstoß

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Bei der Abwägung nach § 17 StVG können nur bewiesene Tatsachen
berücksichtigt werden, aber nicht bloße Annahmen und Vermutungen.

2. Lässt sich nicht aufklären, wer bei Rot auf die Kreuzung gefahren ist, ist
eine Schadensteilung (50 : 50) gerechtfertigt.

zur Suche nach Steuer-Urteilen