Quelle: |
Oberlandesgericht Oldenburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 23.02.2006 |
Aktenzeichen: | 1 Ws 113/06 |
Schlagzeile: |
Widerruf, Strafaussetzung, Verhältnismäßigkeit.
Schlagworte: |
Strafaussetzung, Verhältnismäßigkeit, Widerruf
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Bei der Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten des Verurteilten ist keine Verhältnismäßigkeitsprüfung in Hinblick auf andere Bewährungswiderrufe vorzunehmen