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Quelle:

Oberlandesgericht Oldenburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 23.02.2006
Aktenzeichen: 1 Ws 113/06

Schlagzeile:

Widerruf, Strafaussetzung, Verhältnismäßigkeit.

Schlagworte:

Strafaussetzung, Verhältnismäßigkeit, Widerruf

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Bei der Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten des Verurteilten ist keine Verhältnismäßigkeitsprüfung in Hinblick auf andere Bewährungswiderrufe vorzunehmen

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