Quelle: |
Oberlandesgericht Braunschweig |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 22.02.2006 |
Aktenzeichen: | 2 W 21/06 |
Schlagzeile: |
Erörterungstermin, Gegenstandswerte, Zusammenrechnung
Schlagworte: |
Erörterungstermin, Gegenstandswerte, Zusammenrechnung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Werden mehrere Klageverfahren aus Gründen der tatsächlichen Vereinfachung nur zu einem Erörterungstermin anberaumt und dort erörtert, ohne dass eine förmliche Verfahrensbindung gemäß § 147 ZPO durch ausdrücklichen Verbindungsbeschluss erfolgt, kann eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte der selbständigen Klageverfahren zu einem Gesamtgegenstandswert erfolgen.
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