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Quelle:

Oberlandesgericht Braunschweig
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 22.02.2006
Aktenzeichen: 2 W 21/06

Schlagzeile:

Erörterungstermin, Gegenstandswerte, Zusammenrechnung

Schlagworte:

Erörterungstermin, Gegenstandswerte, Zusammenrechnung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Werden mehrere Klageverfahren aus Gründen der tatsächlichen Vereinfachung nur zu einem Erörterungstermin anberaumt und dort erörtert, ohne dass eine förmliche Verfahrensbindung gemäß § 147 ZPO durch ausdrücklichen Verbindungsbeschluss erfolgt, kann eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte der selbständigen Klageverfahren zu einem Gesamtgegenstandswert erfolgen.
Volltext

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