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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.02.2006
Aktenzeichen: 14 U 149/05

Schlagzeile:

Berliner Modell, Sachverständigengutachten

Schlagworte:

Berliner Modell, Sachverständigengutachten

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Zu den Voraussetzungen des Vorliegens eines nach dem sog. „Berliner Modell“ vorgetäuschten Unfalls.

2. Werden gegen ein von der beklagten Haftpflichtversicherung eingeholtes Privatgutachten keine Einwendungen erhoben, bedarf es nicht der Einholung eines gerichtlichen Unfallrekonstruktionsgutachtens

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