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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.02.2006
Aktenzeichen: 3 U 192/05

Schlagzeile:

Notarhaftung, Bauvertrag, Beurkundungserfordernis, Notarvertrag, Dritte, Schutzbereich

Schlagworte:

Beurkundungserfordernis, Bauvertrag, Dritte, Notarhaftung, Notarvertrag, Schutzbereich

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Unterlässt der Notar eine an sich notwendige Beurkundung eines Vertrages und erleidet ein am beurkundeten Vertrag nicht beteiligter Dritter dadurch einen Schaden, ist der Dritte im Regressprozess aktivlegitimiert.

Auch bei einem engen wirtschaftlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen Grundstücks und Bauvertrag ist für die Frage der Beurkundungspflichtigkeit des Bauvertrages ausschließlich auf die rechtliche Abhängigkeit der Verträge voneinander abzustellen.

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