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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.09.2006
Aktenzeichen: VI R 38/04

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.06.2004
Aktenzeichen: 11 K 537/02

Schlagzeile:

Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung für sog. Kirchenbeamte kein Arbeitslohn bei Anrechnung auf die Versorgungsbezüge

Schlagworte:

Arbeitslohn, Kirchenbeamte, Refinanzierung, Rentenversicherung, Zufluss

Wichtig für:

Beamte

Kurzkommentar:

Die Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber für sog. Kirchenbeamte stellt dann keinen Arbeitslohn dar, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die zugesagten beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge angerechnet werden sollen.

Hinweis: Das Bundesfinanzministerium (BMF-Schreiben vom 13.02.2007, Az: IV C 5 - S 2333/07/0002) hat angeordnet, dass das Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist (sog. Nichtanwendungserlass).

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