Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.09.2006 |
Aktenzeichen: | VI R 38/04 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.06.2004 |
Aktenzeichen: | 11 K 537/02 |
Schlagzeile: |
Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung für sog. Kirchenbeamte kein Arbeitslohn bei Anrechnung auf die Versorgungsbezüge
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Kirchenbeamte, Refinanzierung, Rentenversicherung, Zufluss
Wichtig für: |
Beamte
Kurzkommentar: |
Die Übernahme von Beitragsleistungen zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber für sog. Kirchenbeamte stellt dann keinen Arbeitslohn dar, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die zugesagten beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge angerechnet werden sollen.
Hinweis: Das Bundesfinanzministerium (BMF-Schreiben vom 13.02.2007, Az: IV C 5 - S 2333/07/0002) hat angeordnet, dass das Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist (sog. Nichtanwendungserlass).