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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 31.05.2006
Aktenzeichen: VII B 48/05

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.12.2004
Aktenzeichen: 14 K 3009/04

Schlagzeile:

Verrechnung von Über- und Unterlieferungen einzelner Milcherzeuger im Rahmen der Milchgarantiemengenregelung

Schlagworte:

Milcherzeuger, Milchgarantiemengenabgabe, Milchgarantiemengenregelung, Saldierungsschlüssel, Überlieferung, Unterlieferung, Verrechnung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Das Gemeinschaftsrecht überlässt den Mitgliedstaaten die Entscheidung, ob und ggf. wie Über- und Unterlieferungen einzelner Milcherzeuger im Rahmen der Milchgarantiemengenregelung miteinander verrechnet werden können.

2. Nach der MGV sind für die Berechnung der Saldierungsschlüssel grundsätzlich die Informationen über Referenzmengen und Anlieferungsdaten maßgeblich, die sich aus den Käufermeldungen zum 15. Mai ergeben; spätere Erkenntnisse bleiben unberücksichtigt.

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