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Quelle:

Bundesregierung
Art des Dokuments: Gesetzentwurf
Datum: 25.10.2006
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Gesetz zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge (Entwurf der Bundesregierung)

Schlagworte:

Erbschaftsteuer, Unternehmensnachfolge

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundeskabinett hat am 25.10.2006 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf werden die in der Koalitionsvereinbarung vom 11.11.2005 vorgesehenen Erleichterungen für Unternehmensvermögen umgesetzt. Die Neuregelung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensnachfolge soll jene Unternehmen stärken, die ihrer arbeitsmarktpolitischen und gesellschaftlichen Verantwortung langfristig nachkommen. Sie soll gegenüber dem bisherigen Recht zielgenauer wirken und missbräuchliche steuerliche Gestaltungen und Mitnahmeeffekte verhindern.

Bereits ab 1. Januar 2007 soll die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren zinslos gestundet werden. Für jedes Jahr der Betriebsfortführung wird ein Zehntel davon erlassen. Durch die Schaffung einer neuen Freigrenze für Betriebsvermögen in Höhe von 100.000 Euro soll zugleich sichergestellt werden, dass eine Vielzahl von kleinen Unternehmen nicht mit Steuern belastet wird.

Entscheidendes Kriterium für die Stundung bzw. den Erlass der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist, dass der Betrieb in einem vergleichbaren Umfang über zehn Jahre fortgeführt wird. Im Kern müssen damit auch die Arbeitsplätze des übertragenen Betriebs erhalten bleiben. Die Betriebsfortführung soll dabei nach dem Gesamtbild der betrieblichen Verhältnisse beurteilt. Vorbild für die so genannte Fortführungsklausel ist eine Formulierung aus dem Umwandlungssteuerrecht. Damit erhalten die Unternehmensnachfolger nach Auffassung der Bundesregierung den notwendigen Spielraum für betriebswirtschaftlich notwendige Entscheidungen.

Die neue Begünstigung soll nicht nur für innerdeutsches Vermögen gelten, sondern auch für begünstigtes Vermögen in den übrigen EUMitgliedstaaten und in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes.

Die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer soll im laufenden Gesetzgebungsverfahren gegebenenfalls berücksichtigt werden.

Der Entwurf sieht in der vollen Jahreswirkung eine Entlastung bei der Erbschaftsteuer in Höhe von 450 Mio. Euro pro Jahr vor.

Die geänderten Vorschriften sollen für Besteuerungszeitpunkte nach Verkündung des Gesetzes gelten. Auf Antrag des Steuerpflichtigen sollen die neuen Vorschriften über die Stundung und das Erlöschen der Steuer auf begünstigtes Vermögen bereits ab dem 01.01.2007 anwendbar. So soll der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Fahrplan für das Inkrafttreten eingehalten werden.

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