Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 17.03.2006 |
Aktenzeichen: | 1 Ws 42/06 (StrVollz) |
Schlagzeile: |
Widerruf begünstigender Verwaltungsakte, Besuchs und Aufschlusszeiten, Einheitliches niedersächsisches Vollzugskonzept
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Verkürzen von Besuchs und Aufschlusszeiten infolge der von der Anstaltsleitung durchgeführten Umsetzung des einheitlichen niedersächsischen Vollzugskonzepts verstößt nicht gegen die Regelungen zum Widerruf begünstigender Verwaltungsakte.