|
Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 17.03.2006 |
| Aktenzeichen: | 1 Ws 42/06 (StrVollz) |
|
Schlagzeile: |
Widerruf begünstigender Verwaltungsakte, Besuchs und Aufschlusszeiten, Einheitliches niedersächsisches Vollzugskonzept
|
Schlagworte: |
|
Wichtig f�r: |
|
Kurzkommentar2: |
Das Verkürzen von Besuchs und Aufschlusszeiten infolge der von der Anstaltsleitung durchgeführten Umsetzung des einheitlichen niedersächsischen Vollzugskonzepts verstößt nicht gegen die Regelungen zum Widerruf begünstigender Verwaltungsakte.

