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Quelle:

Oberlandesgericht Oldenburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 13.03.2006
Aktenzeichen: Ss 35/06 (I 21)

Schlagzeile:

Revision, Revisionsantrag, Unzulässigkeit

Schlagworte:

Revision, Revisionsantrag, Unzulässigkeit

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Das Fehlen eines ausdrücklichen Revisionsantrages macht eine Revision trotz allgemein erhobener Sachrüge jedenfalls dann unzulässig, wenn auch unter Berücksichtigung des bisherigen Verfahrens das Ziel der Revision unklar bleibt

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