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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 13.03.2006
Aktenzeichen: 4 W 47/06

Schlagzeile:

BGBGesellschaft, Grundbuchfähigkeit

Schlagworte:

BGBGesellschaft, Grundbuchfähigkeit

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann wegen fehlender Grundbuchfähigkeit nicht unter ihrem Namen als Berechtigte einer Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden (im Anschluss an BayObLG NJW 2003,70).

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