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Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 08.03.2006 |
| Aktenzeichen: | 7 U 205/05 |
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Schlagzeile: |
Kaufrecht.
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Schlagworte: |
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Wichtig f�r: |
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Kurzkommentar2: |
Bei einer im Rahmen eines NeuwagenVerkaufs gegebenen langjährigen HerstellerGarantie führen das Fehlschlagen der Nachbesserung oder die Unzumutbarkeit der Hinnahme weiterer Nachbesserungsversuche - anders als bei der gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistung - grundsätzlich nicht zum Wiederaufleben gesetzlicher Gewährleistungsansprüche in Gestalt von Wandlung (Rücktritt nach neuem Schuldrecht) oder Minderung.
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