Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.03.2006 |
Aktenzeichen: | 7 U 205/05 |
Schlagzeile: |
Kaufrecht.
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Bei einer im Rahmen eines NeuwagenVerkaufs gegebenen langjährigen HerstellerGarantie führen das Fehlschlagen der Nachbesserung oder die Unzumutbarkeit der Hinnahme weiterer Nachbesserungsversuche - anders als bei der gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistung - grundsätzlich nicht zum Wiederaufleben gesetzlicher Gewährleistungsansprüche in Gestalt von Wandlung (Rücktritt nach neuem Schuldrecht) oder Minderung.
Volltext