Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.04.2006 |
Aktenzeichen: | 3 U 265/05 |
Schlagzeile: |
Wohnungseigentümer, Verwalter, Darlehen
Schlagworte: |
Darlehen, Verwalter, Wohnungseigentümer
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Wer vor dem Beschluss des BGH vom 2. Juni 2005 (V ZB 32/05), in dem die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft vom BGH erstmals anerkannt wurde, Klage gegen die einzelnen Wohnungseigentümer erhoben hat, genießt Vertrauensschutz; einer Klagänderung bedarf es nicht.
2. Ein Wohnungseigentumsverwalter ist ohne Bevollmächtigung nicht berechtigt, im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft Kredite aufzunehmen.
Eine Haftung des Verwalters nach § 179 BGB steht einer Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Bank im Wege der (Leistungs)Kondiktion nicht entgegen.