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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.04.2006
Aktenzeichen: 3 U 265/05

Schlagzeile:

Wohnungseigentümer, Verwalter, Darlehen

Schlagworte:

Darlehen, Verwalter, Wohnungseigentümer

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Wer vor dem Beschluss des BGH vom 2. Juni 2005 (V ZB 32/05), in dem die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft vom BGH erstmals anerkannt wurde, Klage gegen die einzelnen Wohnungseigentümer erhoben hat, genießt Vertrauensschutz; einer Klagänderung bedarf es nicht.

2. Ein Wohnungseigentumsverwalter ist ohne Bevollmächtigung nicht berechtigt, im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft Kredite aufzunehmen.

Eine Haftung des Verwalters nach § 179 BGB steht einer Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Bank im Wege der (Leistungs)Kondiktion nicht entgegen.

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