Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 31.05.2006 |
Aktenzeichen: | 7 U 252/05 |
Schlagzeile: |
Tierkauf
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Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Bei WarmblutReitpferden stellen sklerotische Veränderungen der Wirbelsäule als solche - ohne in Erscheinung tretende Beschwerden keinen Sachmangel gemäß § 434 I BGB dar.
2. Für eine nach Übergabe erstmals auftretende Rückensymptomatik (Schmerzempfindlichkeit, muskuläre Verspannungen) gilt von der Art des Mangels her die Vermutung des § 476 BGB nicht.