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Quelle:

Oberlandesgericht Oldenburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 24.05.2006
Aktenzeichen: 6 W 49/06

Schlagzeile:

fehlerhafte Typenbezeichnung, Beweiswürdigung, antizipierte, Kostenaufhebung

Schlagworte:

Beweiswürdigung, Kostenaufhebung, Typenbezeichnung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Begründeter Rücktritt bei fehlerhafter Typenbezeichnung an einem Kraftfahrzeug; zu den Grenzen einer antizipierten Beweiswürdigung im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO.

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