Quelle: |
Oberlandesgericht Oldenburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 24.05.2006 |
Aktenzeichen: | 6 W 49/06 |
Schlagzeile: |
fehlerhafte Typenbezeichnung, Beweiswürdigung, antizipierte, Kostenaufhebung
Schlagworte: |
Beweiswürdigung, Kostenaufhebung, Typenbezeichnung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Begründeter Rücktritt bei fehlerhafter Typenbezeichnung an einem Kraftfahrzeug; zu den Grenzen einer antizipierten Beweiswürdigung im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO.