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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 19.05.2006
Aktenzeichen: 10 WF 466/05

Schlagzeile:

Unmaßgeblichkeit von Sozialleistungen beim Streitwert für eine Ehesache

Schlagworte:

Ehesache, Sozialleistungen, Unmaßgeblichkeit

Wichtig für:

Kurzkommentar:

1. Bezogene Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II gehören nicht zum für die Streitwertbestimmung nach § 48 Abs. 3 Satz 1 GKG maßgeblichen „Nettoeinkommen“.

2. Die Wertfestsetzung mit dem Mindestwert gem. § 48 Abs. 3 Satz 2 GKG ist durch die Rechtsprechung des BVerfG (Beschl. v. 23. August 2005 - 1 BvR 46/05 - AnwBl. 2005, 651) jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn sich im konkreten Fall das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute auf weniger als 2.000 EUR beläuft.

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