Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.06.2006 |
Aktenzeichen: | 16 U 287/05 |
Schlagzeile: |
Fehlgeschlagene Nachbesserung (Kaufrecht)
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Ein fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch des Verkäufers lässt - abgesehen von einem Anerkenntnis - keine neue Verjährungsfrist entstehen, § 438 Abs. 2 BGB auf die Nachbesserung ist nicht anwendbar.