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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.08.2006
Aktenzeichen: II R 59/05

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.09.2004
Aktenzeichen: IV 13/2003

Schlagzeile:

Beurteilung von Sonderbetriebseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen nach dem DBA Frankreich und dem DBA Italien

Schlagworte:

Doppelbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen, Doppelstöckige Personengesellschaft, Einheitswert des Betriebsvermögens, Feststellungsverjährung, Hemmung der Verjährung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Auch im Anwendungsbereich des DBA Frankreich 1959/1969 und des DBA Italien 1925 sind Zinseinkünfte von Mitunternehmern aus Darlehen, die sie der Mitunternehmerschaft gewährt haben, abkommensrechtlich aus den gewerblichen Gewinnen herauszulösen und nach dem Zinsartikel zu beurteilen.

Die Rückverweisungsklausel des Art. 10 Abs. 2 DBA Frankreich 1959/1969 ist dahin gehend auszulegen, dass es auf die tatsächliche Zugehörigkeit der Forderung zum Vermögen der Betriebsstätte ankommt; die rechtliche Zugehörigkeit nach den Grundsätzen des nationalen Steuerrechts eines der Vertragsstaaten ist hingegen nicht maßgebend.

Der Bundesfinanzhof hat zu der Entscheidung folgende Schlagworte mitgeteilt:
- Beurteilung von Sonderbetriebseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen nach den DBA Frankreich 1959/1969 und dem DBA Italien 1925
- materielle Fehler i.S. des § 177 Abs. 3 AO
- Antrag auf Ablehnung eines Richters
- Eingang eines Schriftsatzes eines Verfahrensbeteiligten nach Schluss der mündlichen Verhandlung
- Ende der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a AO

Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 571/07 (Aufnahme in die Datenbank am 4.6.2007) ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) folgende Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofs anhängig:
Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung - Bestimmung des Saldierungsrahmens - Wiederaufleben einer bereits abgelaufenen Feststellungsfrist - Eingang eines Schriftsatzes eines Verfahrensbeteiligten nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Ende der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a AO 1977 - Besorgnis der Befangenheit - Aussetzung des Verfahrens- Feststellungsverfahren bei doppelstöckigen Personengesellschaften - Auswirkungen der nicht rechtzeitigen Auswertung eines Grundlagenbescheids auf den Folgebescheid - Beurteilung von Sonderbetriebseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen nach den DBA Frankreich 1959/1969, DBA Frankreich 1959/1989 und dem DBA Italien 1925
-- Verfassungsbeschwerde --
AO § 171 Abs 3; AO § 171 Abs 3a; AO § 171 Abs 4; AO § 171 Abs 10; AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1; AO § 177 Abs 2; AO § 177 Abs 3; AO § 180 Abs 1 Nr 1; AO § 182 Abs 1; BewG § 19 Abs 1 Nr 2; BewG § 19 Abs 1 Nr 3; BewG § 101 Nr 1; FGO § 51 Abs 1; FGO § 74; ZPO § 42 Abs 2; ZPO § 48; DBA FRA Art 4; DBA FRA Art 10; DBA FRA Art 19; DBA ITA Art 3; DBA ITA Art 8; DBA ITA Art 12
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 9.8.2006 (II R 24/05); BFH , Entscheidung vom 9.8.2006 (II R 59/05); BFH , Entscheidung vom 9.8.2006 (II R 60/05); BFH , Entscheidung vom 9.8.2006 (II R 61/05); BFH , Entscheidung vom 9.8.2006 (II R 62/05)

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