Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.06.2006 |
Aktenzeichen: | 3 U 20/06 |
Schlagzeile: |
Insolvenzzweckwidrigkeit, Wertpapiergeschäfte, Massevermögen
Schlagworte: |
Insolvenzzweckwidrigkeit, Massevermögen, Wertpapiergeschäfte
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Die Verwendung von Massevermögen für Wertpapiergeschäfte gleich welcher Art ist als insolvenzzweckwidrig anzusehen und führt zur Unwirksamkeit des Verhaltens des Gesamtvollstreckungsverwalters/Insolvenzverwalters, wenn sich dem Geschäftspartner aufgrund der Umstände des Einzelfalls ohne weiteres begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Handlung mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens aufdrängen mussten.