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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.06.2006
Aktenzeichen: 3 U 20/06

Schlagzeile:

Insolvenzzweckwidrigkeit, Wertpapiergeschäfte, Massevermögen

Schlagworte:

Insolvenzzweckwidrigkeit, Massevermögen, Wertpapiergeschäfte

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die Verwendung von Massevermögen für Wertpapiergeschäfte gleich welcher Art ist als insolvenzzweckwidrig anzusehen und führt zur Unwirksamkeit des Verhaltens des Gesamtvollstreckungsverwalters/Insolvenzverwalters, wenn sich dem Geschäftspartner aufgrund der Umstände des Einzelfalls ohne weiteres begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Handlung mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens aufdrängen mussten.

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