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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.06.2006
Aktenzeichen: 3 U 1/06

Schlagzeile:

Bürgschaft, Fremddisposition, Verzögerung

Schlagworte:

Bürgschaft, Fremddisposition, Verzögerung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die durch die Verlängerung einer Abbaugenehmigung entstehende zeitliche Verzögerung verletzt nicht das Verbot der Fremddisposition des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB, wenn der Bürge eine unbefristete Bürgschaft auch für künftige Ansprüche aus der Rekultivierung des Grundstücks übernommen hat.

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