Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 05.05.2006 |
Aktenzeichen: | 17 WF 60/06 |
Schlagzeile: |
Prozesskostenvorschuss, Unterhaltsbestimmung, Abänderung einer Bestimmung
Schlagworte: |
Prozesskostenvorschuss, Unterhaltsbestimmung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. In einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist darzulegen, dass ein Antragsteller außerstande ist, die Prozesskosten im Wege eines durchsetzbaren Prozesskostenvorschussanspruches zu realisieren.
2. Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Unterhaltsbestimmung gegenüber einem volljährigen Kind.
3. Aus prozessökonomischen Gründen kann die Abänderung einer Unterhaltsbestimmung in einem laufenden Verfahren auf Kindesunterhalt erfolgen