Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 25.07.2006 |
Aktenzeichen: | 3 W 85/06 |
Schlagzeile: |
öffentliche Zustellung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Die Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung dürfen nicht überspannt werden. Insbesondere hat auch Berücksichtigung zu finden, dass der Zustellungsadressat in Kenntnis einer restlichen (Darlehens)Schuld sich absetzt, ohne den Gläubiger zu informieren.