Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.06.2006 |
Aktenzeichen: | 3 K 97/05 |
Schlagzeile: |
Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf Aktien bei der Gewerbesteuer
Schlagworte: |
Abschreibung, Aktie, Gewerbeertrag, Gewerbesteuer, Teilwert, Teilwertabschreibung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Teilwertabschreibungen einer Körperschaft auf im Streubesitz gehaltene Aktien bleiben im Rahmen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung der erhaltenen Dividenden unberücksichtigt.
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 76/06 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Bleiben Teilwertabschreibungen einer Körperschaft auf im Streubesitz gehaltene Aktien im Rahmen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung der erhaltenen Dividenden unberücksichtigt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8b Abs 1; KStG § 8b Abs 3; GewStG § 8 Nr 5; EStG § 3c
Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 8.6.2006 (3 K 97/05)