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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.06.2006
Aktenzeichen: 3 K 97/05

Schlagzeile:

Berücksichtigung von Teilwertabschreibungen auf Aktien bei der Gewerbesteuer

Schlagworte:

Abschreibung, Aktie, Gewerbeertrag, Gewerbesteuer, Teilwert, Teilwertabschreibung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Teilwertabschreibungen einer Körperschaft auf im Streubesitz gehaltene Aktien bleiben im Rahmen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung der erhaltenen Dividenden unberücksichtigt.

Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 76/06 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Bleiben Teilwertabschreibungen einer Körperschaft auf im Streubesitz gehaltene Aktien im Rahmen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung der erhaltenen Dividenden unberücksichtigt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8b Abs 1; KStG § 8b Abs 3; GewStG § 8 Nr 5; EStG § 3c
Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 8.6.2006 (3 K 97/05)

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